Außer den 41 COST-Mitgliedstaaten, den sogenannten COST Full Members, und Israel als kooperierendem Staat (COST Cooperating Member) können auch COST-Partnerländer (COST Partner Countries) - das sind Benachbarte Staaten (COST Near Neighbour Countries) und Internationale Partnerländer von COST (International Partner Countries) - zu festgelegten Bedingungen und in gegenseitigem Nutzen an COST-Aktionen teilnehmen.
Dafür müssen die Institutionen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich für eine Beteiligung an der COST-Aktion interessieren, vom Verwaltungsausschuss einer Aktion befürwortet und von der COST Association anerkannt werden.
Benachbarte Staaten
COST unterstützt die Teilnahme von Forschenden aus Benachbarten Staaten (Near Neighbour Countries) an COST-Aktionen.
Zu den Benachbarten Staaten zählt COST Algerien, Aserbaidschan, Ägypten, Belarus, Färöer, Jordanien, Kosovo, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Gebiete, Russland, Syrien und Tunesien.
Für die Aufnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Benachbarten Staaten in COST-Aktionen gelten gesonderte Regelungen. Auf der Unterseite finden Sie weitere Informationen zur Internationalen Kooperation.
Sobald die Teilnahme von Forschenden aus Benachbarten Staaten an COST-Aktionen bewilligt ist, können sie an COST-Aktivitäten einer Aktion teilnehmen. Sie sind hierbei gleichermaßen zur Kostenerstattung über COST berechtigt wie Teilnehmende aus den COST-Mitgliedstaaten.
Die detaillierten Regelungen für die Beteiligung Benachbarter Staaten finden Sie auf der zentralen Internetseite der COST Association.
Internationale Partnerländer
COST ermöglicht auch die Teilnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Internationalen Partnerländern, den sogenannten COST International Countries, an COST-Aktionen.
Es gelten gesonderte Regelungen für die Aufnahme von Forschenden aus Internationalen Partnerländern in COST-Aktionen. Auf der Unterseite finden Sie weitere Informationen zur Internationalen Kooperation.
Sobald die Teilnahme von Forschenden aus Internationalen Partnerländern an COST-Aktionen bewilligt ist, können sie an COST-Aktivitäten einer Aktion teilnehmen. Allerdings müssen Teilnehmende aus Institutionen Internationaler Partnerländer in der Regel ihre Teilnahme an COST-Aktionen selbst finanzieren, das heißt sie erhalten keine Kostenerstattung über COST. Nur bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise die Entsendung eines Trainers zu einer Training School im Rahmen einer COST-Aktion, kann über COST erstattet werden.
Nähere Informationen zu den Beteiligungsregelungen für Internationale Partnerländer finden Sie auf der zentralen Internetseite der COST Association.