An COST beteiligen sich 41 europäische COST-Mitgliedstaaten. Im Einzelnen sind dies
- alle 27 EU-Mitgliedstaaten;
- Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Moldau, Montenegro, Norwegen, Republik Nordmazedonien, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, das Vereinigte Königreich;
- Israel als kooperierender Staat
- sowie Südafrika als Partnerstaat.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus diesen Staaten können an den wissenschaftlichen und technologischen COST-Netzwerken teilnehmen, indem sie
- einen Antrag für eine neue COST-Aktion übermitteln;
- einer bestehenden COST-Aktion beitreten;
- externer Experte beziehungsweise externe Expertin werden.
Teilnehmen an COST-Aktionen können Forschende
- aus Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Institutionen jeglicher Größe;
- aus jedem wissenschaftlichen und technologischen Forschungsgebiet;
- in jedem Karrierestadium;
- die eine originelle oder innovative Idee haben.
Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an COST in Deutschland finden Sie unter Teilnehmen.