Forschende aus von COST anerkannten Institutionen aus Benachbarten Staaten ("COST Near Neighbour Countries" - NNC) und Internationalen Partnerländern ("COST International Partner Countries - IPC"), sogenannten COST-Partnerländern ("COST Partner Members"), können sich an allen Aktivitäten einer COST-Aktion beteiligen; allerdings gibt es gesonderte Teilnahmeregelungen.
Besondere Teilnahmeregelungen für Forschende aus Benachbarten Staaten an COST-Aktionen:
- Forschende aus diesen Institutionen können keine Leitungsfunktion in einer COST-Aktion wahrnehmen (in der Koordinierung oder der Leitung von Arbeitsgruppen).
- Forschende aus Benachbarten Staaten können an allen organisierten COST-Aktivitäten teilnehmen und sind dann gleichermaßen kostenerstattungsberechtigt wie Teilnehmende aus COST-Mitgliedstaaten. Allerdings erhält die COST-Aktion in der Regel kein zusätzliches Budget für die Beteiligung von Forschenden aus diesen Ländern.
- Ein bis zwei Forschende aus anerkannten Institutionen Benachbarter Staaten können auf Einladung des Verwaltungsausschusses (Management Committee) einer COST-Aktion in beobachtender Funktion, das heißt ohne Stimmrecht, an dessen Sitzungen teilnehmen. Sie sind in diesem Fall zur Kostenerstattung über COST berechtigt (Übernahme von Reisekosten).
- Forschende aus nicht anerkannten Institutionen Benachbarter Staaten können einmalig zu einem Treffen des Management Committee eingeladen werden.
- Zudem können im Einzelfall bei nachgewiesenem Mehrwert Training Schools in einer von COST genehmigten Institution aus Benachbarten Staaten stattfinden.
Besondere Teilnahmeregelungen für Forschende aus Internationalen Partnerländern an COST-Aktionen:
- Teilnehmende aus von COST anerkannten Institutionen aus Internationalen Partnerländern sind in der Regel nicht kostenerstattungsfähig über COST, das heißt sie müssen in der Regel auf eigene Kosten an COST-Aktionen teilnehmen.
- Forschende aus diesen Institutionen können keine Leitungsfunktion in einer COST-Aktion wahrnehmen (in der leitenden Koordinierung der COST-Aktion beziehungsweise einer Arbeitsgruppe).
- Ein bis zwei Forschende aus anerkannten Institutionen Internationaler Partnerländer können auf Einladung des Verwaltungsausschusses (Management Committee) einer COST-Aktion in beobachtender Funktion, das heißt ohne Stimmrecht und auf eigene Kosten, an dessen Sitzungen teilnehmen.
- Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Kostenerstattung möglich:
- Das Management Committee einer Aktion kann bei Bedarf Expertinnen und Experten aus nicht anerkannten COST-Institutionen eines Internationalen Partnerlandes zu einer Veranstaltung der COST-Aktion einladen.
- Trainer aus IPC können zu einer Training School eingeladen werden und sind dann kostenerstattungsberechtigt nach COST.
Bewerbung von COST-Partnerländern zur Teilnahme an COST-Aktionen
Forschende aus Benachbarten Staaten und Internationalen Partnerländern müssen sich mit ihrer Forschungsinstitution für eine Teilnahme an einer laufenden COST-Aktion bewerben. Die Bewerbung für eine Teilnahme ist nur in den ersten drei Jahren der Laufzeit einer COST-Aktion möglich.
Zum Vorgehen:
Die Wissenschaftlerin beziehungsweise der Wissenschaftler einer Institution aus diesen Ländern richtet eine Bewerbung mit einem Motivationsbrief und ein Referenzschreiben (Letter of support) dieser Institution an die COST Association.
Das Management Committee und die COST-Administration prüfen die Bewerbung und geben nach einer positiven Begutachtung ihre Zustimmung zur Beteiligung an der laufenden COST-Aktion. Außerdem muss der geschäftsführende Ausschuss der COST Association, das COST Executive Board, der Bewerbung zustimmen. Anschließend ist die entsprechende Institution zur Teilnahme an der COST-Aktion berechtigt.
Sollte eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus einem Benachbarten Staat oder Internationalen Partnerland bereits in der Antragstellungsphase offiziell im Konsortium beteiligt gewesen sein, so bedarf es keiner gesonderten Bewerbung bei der COST Association. Das Management Committee muss dann lediglich die Teilnahme der Wissenschaftlerin oder des Wissenschaftlers beziehungsweise der Institution zu Beginn der Laufzeit der betreffenden COST-Aktion bestätigen.
Allgemeine Informationen zur Beteiligung von Benachbarten Staaten und Internationalen Partnerländern an COST finden Sie auf der Seite Internationale Kooperationen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung und Teilnahmeregelungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Benachbarten Staaten und Internationalen Partnerländern finden Sie im Dokument "Amendment of document COST 135/14: COST International Cooperation and Specific Organisations Participation".