Reisekosten und Tagegeld (Meetings, Workshops, Konferenzen)
Teilnehmende einer COST-Aktion, die an Treffen des Verwaltungsausschusses, der Arbeitsgruppen und Konferenzen einer Aktion teilnehmen, können sich ihre Reisekosten nach COST-Regeln erstatten lassen. Sie erhalten zudem eine Aufwandspauschale pro Tag.
Die Voraussetzungen / Kriterien zur Kostenerstattung sind unterschiedlich, je nachdem, aus welcher Länderkategorie die Teilnehmenden kommen (COST-Mitgliedstaaten, Benachbarte Staaten oder Internationale Partnerländer von COST): Teilnehmende aus COST-Mitgliedstaaten und Benachbarten Staaten sind erstattungsfähig über COST, während Teilnehmende aus Internationalen Partnerländern ihre Reisekosten in der Regel selbst tragen müssen.
Zudem ist in der Regel nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden pro Land erstattungsfähig. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ein Meeting, einen Workshop oder eine Konferenz nimmt das Management Committee vor.
Organisation von Meetings, Workshops und Konferenzen
Die Organisation von Treffen des Management Committees, der Arbeitsgruppen und Konferenzen wird finanziert beziehungsweise bezuschusst. Die organisierenden Institutionen erhalten als Local Organiser Support finanzielle Unterstützung für den logistischen Aufwand, wie zum Beispiel die Kostenübernahme der Raummiete.
Kurzzeit-Expertenaustausche von (jungen) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Kurzzeitaustausche von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Short-term Scientific Missions – STSM) ermöglichen den Besuch einer an einer COST-Aktion beteiligten Institution oder eines Labors in einem anderen Land. Sie haben zum Ziel, neue Techniken, Verfahren und infrastrukturelle Einrichtungen kennenzulernen beziehungsweise sich zum Stand des Wissens auszutauschen. Zielgruppe sind insbesondere junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus COST-Mitgliedstaaten und Benachbarten Staaten.
Training Schools
Training Schools bieten Teilnehmenden einer COST-Aktion ein intensives Training zu für die COST-Aktion relevanten Themen in Laboren oder Forschungsinstitutionen.
Sie ermöglichen die Wissensverbreitung zu einem für die COST-Aktion relevanten Forschungsthema und können die Zusammenarbeit zwischen Institutionen stärken.
Zielgruppe sind junge und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Manche Teilnehmende nutzen Training Schools auch als Umschulungsmaßnahme
Verbreitung von wissenschaftlichen Ergebnissen, Veröffentlichungen
COST unterstützt und fördert die Verbreitung von Ergebnissen der COST-Aktion und Forschungsergebnissen seiner Teilnehmenden. So wird die Erstellung von Publikationen sowie die Verbreitung von Ergebnissen an weitere COST-Netzwerke, die wissenschaftliche Gemeinschaft, politische Entscheidungsträger, Medien und die Gesellschaft im Allgemeinen gefördert. Unter anderem bezuschusst:
Einrichtung einer COST-Aktions-Webseite
Jede COST-Aktion hat eine eigene Webseite zu erstellen. Die Einrichtung und Pflege einer Aktions-Webseite wird von COST mit einer Aufwandspauschale bezuschusst.
Die Webseite soll einerseits die COST-Aktion mit ihren Aktivitäten darstellen; andererseits dient sie auch als Plattform zur Verbreitung ihrer Ergebnisse und für den internen Austausch von Aktionsmitgliedern.
Kosten, die im Rahmen der Finanzverwaltung einer COST-Aktion entstehen
COST-Aktionen verwalten ihr jährliches Aktions-Budget selbst. Die Aufgabe der Kostenerstattungen der Aktions-Teilnehmenden sowie die finanzielle Abrechnung mit der COST Association und Erstellung von jährlichen Finanzberichten übernimmt eine vom Management Committee bestimmte Grant-Holder-Institution einer COST-Aktion. Die Person der Institution muss auch dem Management Committee angehören. Der dadurch anfallende Mehraufwand wird über eine Aufwandsentschädigung an die Grant-Holder-Institution abgegolten: Sie erhält pauschal 15 % des jährlichen COST-Budgets.
Um die Einbindung von weniger forschungsintensiven Staaten (Inclusiveness Targeted Countries) in COST-Aktionen zu fördern, ist ein von der COST-Aktion erstelltes Konzept zur Förderung von inklusiven Staaten umzusetzen. So ist zum Beispiel darauf zu achten, dass Treffen und Training Schools verstärkt in inklusiven Staaten stattfinden.
Detaillierte Regelungen und Kriterien zur Kostenerstattung über COST sind in den Annotated Rules der COST Association festgelegt.