Grundsätzlich muss jeder Antragstellende und Teilnehmende einer Institution oder Organisation angehören.
Antrags- und teilnahmeberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus staatlichen beziehungsweise nicht-staatlichen Universitäten und Hochschulen, außeruniversitären staatlichen Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungs-Kapazität in Deutschland. Verbände und sonstige forschende Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Antrag stellen (weitere Informationen).
Bitte kontaktieren Sie unser nationales COST-Büro um zu klären, ob und wie eine Teilnahme möglich ist .
Zusammensetzung des Antragskonsortiums:
Forschende aus mindestens sieben COST-Mitgliedstaaten müssen sich an der Antragstellung beteiligen, darunter mindestens vier Teilnehmende aus verschiedenen COST-Inklusiven Staaten. Weitere Informationen zum Antragskonsortium stehen als Download bereit.
Es gibt keine Obergrenze bei der Anzahl der teilnehmenden Staaten.
Registrierung
Die Antragstellung erfolgt online. Für eine Antragstellung müssen Sie sich zunächst in e-COST registrieren: Der oder die Hauptantragstellende registriert sich zuerst, benennt die weiteren Teilnehmenden und fordert diese dann zur Vervollständigung ihres persönlichen Profils auf. Erst nach erfolgter Registrierung und Vervollständigung der Profile ist die Registrierung vollständig und gültig.
Antrag schreiben - Worauf Sie achten sollten
Das COST-Antragsverfahren ist seit 2015 einstufig, das heißt es wird nur ein Antrag eingereicht. Dieser wird in einem mehrstufigen Evaluierungsverfahren begutachtet.
Der Antrag umfasst 15 Seiten und gliedert sich in einen Katalog von 15 Fragen.
Die Leitfragen im Antrag beziehen sich unter anderem auf das Forschungsthema, den aktuellen Wissensstand, die Herausforderungen, die Ziele, die zu erwartenden Ergebnisse, den möglichen Mehrwert des Antragsthemas, die Erarbeitung der Ziele in Arbeitsgruppen und die Arbeitsweise / Zusammenarbeit innerhalb der COST-Aktion. Zudem sind Doppelförderungen auszuschließen. Außer dem Antrag ist online auch ein Konzept zur Erfüllung von COST-politischen Zielen zu erstellen, das bei der Auswahl der Anträge im Evaluierungsverfahren berücksichtigt wird. Detaillierte Informationen zur Antragstellung und den Inhalten erhalten Sie in den SESA Guidelines.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung folgende formale Vorgaben:
- Beteiligung von Teilnehmenden aus mindestens sieben COST-Mitgliedstaaten, darunter mindestens 50 % aus COST-inklusiven Staaten.
- Der Antrag muss anonym verfasst werden, das heißt es darf keine Rückschlüsse von genannten Referenzen zu den Antragstellenden / zum Antragskonsortium beziehungsweise zu ihrer zugehörigen Forschungsinstitution geben.
- Die wissenschaftlichen und technologischen Themen dürfen nur friedlichen Zwecken dienen.
- Der vorgegebene Umfang (Seiten, Anzahl Wörter) für die Beantwortung der verschiedenen Fragen ist einzuhalten.
- Der Antrag ist ausschließlich in englischer Sprache zu verfassen.
Wichtig für Sie: Sie müssen keine Budgetplanung zum Zeitpunkt der Antragstellung einreichen.
Zusätzlich zum Antrag müssen Sie online ein politisches Konzept zur Erfüllung der Einbeziehung von Teilnehmenden aus inklusiven Staaten, zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie zur Chancengleichheit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Gender) einreichen.
Weitere Informationen zur Registrierung, Antragstellung und den formalen Anforderungen erhalten Sie in den SESA Guidelines beziehungsweise auf der Seite COST-Evaluierungsverfahren. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Antragstellung auch die offiziellen COST-Dokumente auf der zentralen COST-Internetseite:
COST führt zurzeit alle zwölf Monate einen Open Call durch.
Der nächste Sammlungsstichtag für COST-Anträge ist Dienstag, der 21. Oktober 2025.